27. Mai 2019

Denkmalschutz: Denkmalgeschützte Fenster und Türen sanieren: Das müssen Sie beachten

Denkmalschutz

Bei der Sanierung und Renovierung von Häusern mit Denkmalschutz Fenstern- und Türen gelten bestimmte Auflagen.

Fenster und Türen der Denkmäler müssen sich optisch in die historischen Gebäudestrukturen einfügen. Auch müssen Sie denkmalgerecht Eingebaut werden.

Damit Sie modernste Technik mit historischem Charakter vereinen können, bieten wir Ihnen:

Beratung spezieller Förderprogramme

Originalgetreue Ansichten mit hochmoderner Technik

Einbruchhemmung und Sicherheit

Traditionelle Werte mit zeitgemäßem Wärme- und Schallschutz, sowie allen Sicherheitskriterien

Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenlosen Beratungstermin, wir beraten Sie gerne.

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